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Hannover und das Recht

Hannover, Messestadt von Weltruf und eine der 15 größten deutschen Städte, ist die Landeshauptstadt von Niedersachsen und hat rund 520.000 Einwohner.

Mit acht Hochschulen, zahlreichen Forschungseinrichtungen und dem größten Messegelände der Welt präsentiert sich Hannover als internationale Forschungs-, Handels- und Dienstleistungsmetropole. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt an der Leine gehören Baudenkmäler aus der Epoche der Backsteingotik wie die Marktkirche und das Alte Rathaus, außerdem die Herrenhäuser Gärten, vier der interessantesten Gartenanlagen des europäischen Barocks.

Urkundlich wurde das spätere Handelszentrum an der Leine zum ersten Mal um 1150 als "Vicus Hanovere" in den "Miracula Sancti Bernwardi" erwähnt. Der bereits unter seinem Lehnsherren Heinrich dem Löwen zum wirtschaftlicher Bedeutung erblühte Marktflecken erhielt 1241 durch Otto das Kind, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, das Privileg des Stadtrechts. In den folgenden Jahrzehnten baute Hannover seine Souveränität als eigenständige Kaufmannstadt nach und nach aus.

Von der Mitte des 14. Jahrhunderts dominierten die begüterten Kaufmannsfamilien Hannovers das Rechts- und Finanzgeschehen in der Stadt. Einflussreichstes Organ des Stadtrechtssystems war der Rat, dem ausschließlich Grund- und Hausbesitzer angehörten. Zwar lagen Hoch- und Blutgerichtsbarkeit (das Recht zur Verhängung von Verstümmelungs- oder Todesstrafe) in den Händen des herzoglichen Landesherrns, Aufsicht über die Schulen, Spitäler sowie die Belange der Niedergerichtsbarkeit aber führte der Rat. Die politischen Kräfteverhältnisse verschoben sich im Gefolge der Reformation, die zum Niedergang der Ratsmacht führte.

Das moderne Hannover ist Sitz des von dem Juristen Kriminologen Hans-Dieter Schwind, (niedersächsischer Justizminister 1978 - 1982 von Niedersachsen) gegründete Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN). Die praxisorientierte, unabhängige Einrichtung rückte zuletzt 2013 in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: 2011 hatte die Deutsche Bischofskonferenz das KFN zur Aufklärung der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs " an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige" hinzugezogen, wegen des wachsenden Widerstands von Teilen der Priesterschaft und zuletzt unüberbrückbarer Differenzen aber vor Abschluss der Untersuchungen wieder gekündigt.

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